1. Ausführung und Leistungsbeschreibung
Maschinenwäsche mit Schleudern und Lufttrocknung nur für Oberhemden und Blusen.
Bügelwäsche wird nur von Hand gebügelt, Ausnahmen sind Tisch- und Bettwäsche.
Reparaturen werden sachgemäß ausgeführt.
2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Ich übernehme keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der eingelieferten Ware verursacht werden und die ich nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Echtheit von Färbung und Druck, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel), es sei denn, mich trifft ein Verschulden beim Umgang mit der Ware.
3. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, daß der Auftrag unausführbar ist, so kann ich vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, daß der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
4. Beanstandung - Mängel
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) gerügt werden. Sollte es bei der Beanstandung zu keiner Einigung beider Vertragspartner kommen, wird das jeweilige Bügelgut einer unabhängigen Schiedsstelle zur Begutachtung vorgelegt. Beide Vertragspartner beugen sich dem Urteil der Schiedsstelle. Die Kosten trägt der Vertragspartner zu dessen Ungunsten der Schiedsspruch ausfällt.
5. Haftung
Soweit ich - gleich aus welchen Rechtsgrund - für Schäden hafte, kann nur Geldersatz in Höhe des Zeitwertes der Bügelware erstattet werden, wobei dieser begrenzt wird auf maximal auf das 15-fachen des Preises für die des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes. Der Zeitwert wird bestimmt durch die jeweils gültige Tabelle der Verbrauerzentrale.
6. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit ich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habe, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarung.
Keine Garantie für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüssen, Schulterpolster, Besatz jeglicher Art (Perlen, Aufnäher, Pailetten...)